Über die Jugendberufsagentur
Jugendliche brauchen für ihre berufliche und soziale Integration Unterstützung. Das trifft umso stärker auf förderungsbedürftige junge Menschen zu. Der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von Jugendlichen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit, der Träger der Grundsicherung sowie der Schulen vor Ort.
Dabei können die Arbeitsagentur, Jugendamt und Jobcenter seit 2010 auf eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit im Bündnis „Jugend und Beruf“ verweisen. Das Arbeitsbündnis „Jugend & Beruf“ hatte zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Berufsberatung und Grundsicherung im Bereich U25 zu optimieren. Bundesweit sind die Arbeitsbündnisse im Jahr 2010 auf Initiative des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen worden. Damals ging es vor allem darum, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten und die Prozesse und Verfahren zu erproben. Schlussendlich sollen die Erfahrungen anderen Landkreisen für eine koordinierte Umsetzung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Von besonderer Bedeutung war es, die Unterschiede von ländlichem und städtischem Raum bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Projektes entstand ein „Arbeitskoffer“, welcher gezielte Hilfestellung und Anregungen für regionale Akteure gab. Der Kyffhäuserkreis wurde im August 2010 als einer von sechs Modellstandorten bundesweit und ausgewählt. Am 03.01.2011 wurde die erste gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Kyffhäuserkreis, dem Jobcenter Kyffhäuserkreis und der Agentur für Arbeit Nordhausen unterzeichnet, die die Förderung der beruflichen und sozialen Integration, den Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von Jugendlichen als gemeinsame Aufgaben definierte. Die Kooperationsvereinbarung regelte, in welchen Feldern die jeweils beteiligten Rechtskreise wie zusammenarbeiten wollen. Dazu wird beispielsweise auf die gesetzlichen Aufträge/ die originären Aufgaben der beteiligten Kooperationspartner hingewiesen, die Überschneidungsbereiche der Leistungen SGB II, III und VIII werden dargelegt und eine Jahresarbeitskonzeption vorgeschlagen, welche Aktivitäten die Partner aller 3 Rechtskreise unternehmen. Es ist den Kooperationspartnern besonders wichtig, die Jugendarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren. Die Halbierung der Jugendarbeitslosigkeit wurde zum Projektstart, ausgehend vom Jahresdurchschnitt 2009 zu 2012, als gemeinsames Ziel zwischen allen drei Sozialleistungsträgern festgelegt. Die Zielerreichung zum Jahresende 2012 wurde erreicht. Im Jahresdurchschnitt 2009 gab es 658 arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren im Kyffhäuserkreis, im Jahresdurchschnitt 2012 waren es nur noch 314. Dies bedeutete eine Reduzierung um 52,3%. Gegenwärtig verfolgt die Jugendberufsagentur das Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit bis Ende 2015 um weitere 20 Prozent zu senken.
Im Jahr 2011 rückte die Reduzierung der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss als ein weiteres konkretes Ziel des Arbeitsbündnisses in den Fokus, um insbesondere Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf den Start ins Berufsleben zu erleichtern. Deshalb hatte das Arbeitsbündnis 2012 die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen verstärkt. Regelmäßig finden gemeinsame Gespräche zwischen Schulleitung, Beratungslehrer/in, Berufsberater/in und Sozialarbeiter/innen der Projekte an den Schulen statt, um ab der Klasse 7 Schüler/innen mit hohem Risiko eines fehlenden Hauptschulabschlusses zu identifizieren und individuelle Unterstützungsangebote zu entwickeln. Die Reduzierung der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss ist und bleibt erklärtes Ziel der Partner.
Folgerichtig wurde das Staatliche Schulamt Nordthüringen mit Unterzeichnung der neuen Kooperationsvereinbarung am 16.12.2014 der vierte Partner im nunmehr neuen Bündnis unter der Bezeichnung „Jugendberufsagentur Kyffhäuserkreis“.
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Partner zu gegenseitiger Information und größtmöglicher Transparenz für die Jugendlichen, ihre Eltern und für alle beteiligten Einrichtungen. Ziel ist es, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung Jugendlicher aufzubauen und zu verstetigen sowie geplante Vorhaben miteinander abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Betreuungslücken zu schließen.
Darüber hinaus beteiligen sich die Partner aktiv In den jeweiligen Ausschüssen, Beiräten und Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe. Durch rechtskreisübergreifende Hospitationen und Schulungsangebote wurde und wird den Fachkräften trägerübergreifend ermöglicht, einen Blick in das tägliche Arbeitsfeld des Anderen zu werfen und ggf. für bestehende Zwänge und Begebenheiten zu sensibilisieren.
Erstmals im Juni 2011 wurde eine Übersicht zu allen aktuelle Programmen, Projekten und Aktivitäten am Übergang Schule – Ausbildung – Beruf im Kyffhäuserkreis zusammengestellt. Der Angebotskatalog wird halbjährlich fortgeschrieben und bietet so den Akteuren in der Agentur für Arbeit, Schwerpunkt Berufsberatung, dem Jobcenter, Schwerpunkt U27, dem Jugend- und Sozialamt, dem Schulamt und flankierenden Projekten und Maßnahmen der Beschäftigungsförderung junger benachteiligter Menschen eine schnelle Übersicht über aktuelle Aktivitäten und Angebote im Landkreis.
Der Kyffhäuserkreis wird im Arbeitsbündnis der Jugendberufsagentur die vereinbarten Ziele mit Nachdruck verfolgen, die Zusammenarbeit in bewährter Form fortführen und sukzessive optimieren. Die Prozesse am Übergang Schule – Ausbildung – Beruf sind sehr komplex und unterliegen ständigen Veränderungen. Die Wege müssen im Arbeitsalltag kontinuierlich geprüft und ggf. neu gestaltet werden. Die Jugendberufsagentur will mit ihrem Engagement Abwanderung vermeiden und jungen Menschen eine gute soziale und berufliche Perspektive im Kyffhäuserkreis bieten. Wer hierzu Hilfe und Unterstützung oder einfach nur Beratung wünscht, kann sich an einen der vier Partner wenden.