Jobcenter Kyffhäuserkreis

Zur Beratung und Betreuung von Anliegen zum Thema Grundsicherung für Arbeitsuchende steht Ihnen das Jobcenter Kyffhäuserkreis als gemeinsame Einrichtung aus Bundesagentur für Arbeit und dem Landratsamt Kyffhäuserkreis zur Verfügung. Mit den beiden Dienststellen in Sondershausen und Artern ist das Jobcenter Kyffhäuserkreis für Sie ein bürgernaher Ansprechpartner und moderner Dienstleister.

 

Leistungsbeschreibung:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Mit der Grundsicherung ist die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint.

Bei der Berechnung der Leistungen wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Die Geldleistungen hängen davon ab, was Sie zum Leben benötigen und nicht selbst aufbringen können. Arbeitslosengeld II können Sie auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreichet, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie abzusichern.

Die Grundsicherung trägt dazu bei, Ihre Eigenverantwortung zu stärken und dazu, dass Sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sind Sie im Moment arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, unterstützen wir Sie insbesondere bei der Eingliederung in Arbeit.

Im Rahmen der Arbeitsvermittlung entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam konkrete Schritte für einen Integrationsplan, um Sie beim Überwinden von Hürden bei der Arbeitssuche und –aufnahme durch passgenaue Angebote zu unterstützen.

Für Arbeitgeber halten wir individuelle Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten parat. Mit Marktkompetenz, finanziellen Leistungen und Vermittlung nach Maß.

Hier gelangen Sie zum Jobcenter Digital

Leistungsbeschreibung im Rahmen OZG

Schnell und direkt: Anträge und weiter Anliegen online erledigen!

Mit unserem Online-Service unter www.jobcenter.digital können Sie Veränderungen mitteilen, Unterlagen einreichen, Weiterbewilligung von Leistungen beantragen oder mit uns Nachrichten austauschen.

Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Informationen rund um das Thema Arbeitslosengeld II.

Um den Service vollumfänglich zu nutzen, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Sprechen Sie uns an!

Merkblätter

www.arbeitsagentur.de/download-center

zusätzliche Anlagen sind aktuell in der Überarbeitung und werden Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Jugendberufsagentur

Über die Jugendberufsagentur

Jugendliche brauchen für ihre berufliche und soziale Integration Unterstützung. Das trifft umso stärker auf förderungsbedürftige junge Menschen zu. Der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von Jugendlichen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit, der Träger der Grundsicherung sowie der Schulen vor Ort.

Dabei können die Arbeitsagentur, Jugendamt und Jobcenter seit 2010 auf eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit im Bündnis „Jugend und Beruf“ verweisen. Das Arbeitsbündnis „Jugend & Beruf“ hatte zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Berufsberatung und Grundsicherung im Bereich U25 zu optimieren. Bundesweit sind die Arbeitsbündnisse im Jahr 2010 auf Initiative des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen worden. Damals ging es vor allem darum, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten und die Prozesse und Verfahren zu erproben. Schlussendlich sollen die Erfahrungen anderen Landkreisen für eine koordinierte Umsetzung der Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Von besonderer Bedeutung war es, die Unterschiede von ländlichem und städtischem Raum bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu berücksich­tigen.

Im Rahmen des Projektes entstand ein „Arbeitskoffer“, welcher gezielte Hilfestellung und Anregungen für regionale Akteure gab. Der Kyffhäuserkreis wurde im August 2010 als einer von sechs Modellstandorten bundesweit und ausgewählt. Am 03.01.2011 wurde die erste gemeinsame Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Kyffhäuserkreis, dem Jobcenter Kyffhäuserkreis und der Agentur für Arbeit Nordhausen unterzeichnet, die die Förderung der beruflichen und sozialen Integration, den Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von Jugendlichen als gemeinsame Aufgaben definierte. Die Kooperationsvereinbarung regelte, in welchen Feldern die jeweils beteiligten Rechtskreise wie zusammenarbeiten wollen. Dazu wird beispielsweise auf die gesetzlichen Aufträge/ die originären Aufgaben der beteiligten Kooperationspartner hingewiesen, die Überschneidungsbereiche der Leistungen SGB II, III und VIII werden dargelegt und eine Jahresarbeitskonzeption vorgeschlagen, welche Aktivitäten die Partner aller 3 Rechtskreise unternehmen. Es ist den Kooperationspartnern besonders wichtig, die Jugendarbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren. Die Halbierung der Jugendarbeitslosigkeit wurde zum Projektstart, ausgehend vom Jahresdurchschnitt 2009 zu 2012, als gemeinsames Ziel zwischen allen drei Sozialleistungsträgern festgelegt. Die Zielerreichung zum Jahresende 2012 wurde erreicht. Im Jahresdurchschnitt 2009 gab es 658 arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren im Kyffhäuserkreis, im Jahresdurchschnitt 2012 waren es nur noch 314. Dies bedeutete eine Reduzierung um 52,3%. Gegenwärtig verfolgt die Jugendberufsagentur das Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit bis Ende 2015 um weitere 20 Prozent zu senken.

Im Jahr 2011 rückte die Reduzierung der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss als ein weiteres konkretes Ziel des Arbeitsbündnisses in den Fokus, um insbesondere Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf den Start ins Berufsleben zu erleichtern. Deshalb hatte das Arbeitsbündnis 2012 die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen verstärkt. Regelmäßig finden gemeinsame Gespräche zwischen Schulleitung, Beratungslehrer/in, Berufsberater/in und Sozialarbeiter/innen der Projekte an den Schulen statt, um ab der Klasse 7 Schüler/innen mit hohem Risiko eines fehlenden Hauptschulabschlusses zu identifizieren und individuelle Unterstützungsangebote zu entwickeln. Die Reduzierung der Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss ist und bleibt erklärtes Ziel der Partner.

Folgerichtig wurde das Staatliche Schulamt Nordthüringen mit Unterzeichnung der neuen Kooperationsvereinbarung am 16.12.2014 der vierte Partner im nunmehr neuen Bündnis unter der Bezeichnung „Jugendberufsagentur Kyffhäuserkreis“.

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Partner zu gegenseitiger Information und größtmöglicher Transparenz  für die Jugendlichen, ihre Eltern und für alle beteiligten Einrichtungen. Ziel ist es, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung Jugendlicher aufzubauen und zu verstetigen sowie geplante Vorhaben miteinander abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Betreuungslücken zu schließen.

Darüber hinaus beteiligen sich die Partner aktiv In den jeweiligen Ausschüssen, Beiräten und Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe. Durch rechtskreisübergreifende Hospitationen und Schulungsangebote wurde und wird den Fachkräften trägerübergreifend ermöglicht, einen Blick in das tägliche Arbeitsfeld des Anderen zu werfen und ggf. für bestehende Zwänge und Begebenheiten zu sensibilisieren.

Erstmals im Juni 2011 wurde eine Übersicht zu allen aktuelle Programmen, Projekten und Aktivitäten am Übergang Schule – Ausbildung – Beruf im Kyffhäuserkreis zusammengestellt. Der Angebotskatalog wird halbjährlich fortgeschrieben und bietet so den Akteuren in der Agentur für Arbeit, Schwerpunkt Berufsberatung, dem Jobcenter, Schwerpunkt U27, dem Jugend- und Sozialamt, dem Schulamt und flankierenden Projekten und Maßnahmen der Beschäftigungsförderung junger benachteiligter Menschen eine schnelle Übersicht über aktuelle Aktivitäten und Angebote im Landkreis.

Der Kyffhäuserkreis wird im Arbeitsbündnis der Jugendberufsagentur die vereinbarten Ziele mit Nachdruck verfolgen, die Zusammenarbeit in bewährter Form fortführen und sukzessive optimieren. Die Prozesse am Übergang Schule – Ausbildung – Beruf sind sehr komplex und unterliegen ständigen Veränderungen. Die Wege müssen im Arbeitsalltag kontinuierlich geprüft und ggf. neu gestaltet werden. Die Jugendberufsagentur will mit ihrem Engagement Abwanderung vermeiden und jungen Menschen eine gute soziale und berufliche Perspektive im Kyffhäuserkreis bieten. Wer hierzu Hilfe und Unterstützung oder einfach nur Beratung wünscht, kann sich an einen der vier Partner wenden.

Auf ein Wort!

Sie sind uns wichtig!

Meine Mitarbeiter und ich möchten Sie auf Ihrem Weg in eine neue berufliche Perspektive unterstützen und bieten Ihnen professionelle Beratung rund um das Thema eines beruflichen Neustarts und der Absicherung des Lebensunterhaltes bis zum Erreichen Ihrer Ziele.

Dazu erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Strategien, um Sie beruflich voranzubringen. Wir unterstützen Sie z.B. mit Qualifizierungen, bereiten mit Ihnen Bewerbungsunterlagen vor und sind das Bindeglied zu Beratungsstellen im Landkreis, wenn Sie in Situationen geraten sind, wo spezielle Hilfe notwendig wird.

Ein enger Kontakt zu Unternehmen ist mir ein persönliches Anliegen. Sie sind der wirtschaftliche Treiber für den Kyffhäuserkreis und die Grundlage für unsere Integrationsarbeit. Arbeitgebern bieten wir gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Personal für Ihr Unternehmen. Wir beraten Sie gern, wenn Sie Ihr Personal qualifizieren und auf die Zukunft in Ihrem Unternehmen vorbereiten möchten.

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen.

 

Ihre

U. Volland

Geschäftsführerin

Kontakt

Jobcenter Kyffhäuserkreis
Dienststelle Sondershausen
Nordhäuser Straße 1
99706 Sondershausen
Jobcenter Kyffhäuserkreis
Dienststelle Artern
Sangerhäuser Straße 36
06556 Artern

Das Jobcenter Kyffhäuserkreis ist aktuell für eine freie Vorsprache nicht geöffnet. Es gilt, die Gesundheit aller zu schützen und das gegenseitige Ansteckungsrisiko durch das Covid-19-Virus zu reduzieren. Persönliche Vorsprachen sind deshalb nur nach vorheriger, telefonischer Absprache möglich.

Erreichbarkeiten im Überblick

  1. Telefonisch
    Wenn Sie bereits Kontakt zum Jobcenter haben, verfügen Sie in der Regel über die Durchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner. Nutzen Sie diese wie gewohnt weiter.
    Zusätzlich haben wir für Sie weitere Servicenummern eingerichtet:
    Artern: 03466 363 0
    Sondershausen: 03632 616 0
    Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
    Auf Grund hoher Anrufaufkommen der Hotline kann es teilweise zu Wartezeiten kommen. Versuchen Sie es einfach erneut. Wir danken für Ihr Verständnis.
  2. E-Mail
    Gern sind wir für Sie auch per E-Mail erreichbar:
    jobcenter-kyffhaeuserkreis@jobcenter-ge.de
    Bitte schildern Sie Ihr Anliegen ganz genau und nennen uns Möglichkeiten, wie wir Sie erreichen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Dokumente per E-Mail einzureichen.
  3. Schriftlich
    Natürlich stehen wir Ihnen auch schriftlich zur Verfügung. Unsere Hausbriefkästen werden täglich mehrmals geleert. Für Briefe und Postsendungen verwenden Sie bitte unsere Postanschrift in Sondershausen.